Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Lieferung und Nutzung von Computer-Software und Hardware der Firma Bucher GmbH in Heuchlingen für Anwender und Vertriebshändler im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt.

1) Allgemeine Gültigkeitsvoraussetzungen
Die nachstehenden Bedingungen werden von den Vertragsparteien ausdrücklich anerkannt. Sie sind Grundlage der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, welche auf sie Bezug nimmt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Bucher GmbH.

2) Einräumung einer Lizenz
Diese Lizenzvereinbarung gibt dem Auftraggeber die Berechtigung, eine Kopie des Produktes, das mit dieser Lizenz erworben wurde, auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung zu benutzen, dass die Software zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Bei Verstoß kann die Bucher GmbH dem Auftraggeber die Lizenz fristlos entziehen.

3) Preise und Zahlungen
Die Preise gelten je nach Preisliste inkl. MwSt. (z.B. in Deutschland) bzw. auch exkl. MwSt. (z.B. an Firmen oder im Ausland). Die Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung fällig und einem Bankkonto der Bucher GmbH zu überweisen. Bei Verzögerungen behält sich die Bucher GmbH die Stornierung des Auftrags vor, außerdem Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Die Aufrechnung mit angeblichen Gegenforderungen und die Geltendmachung eines angeblichen Zurückbehaltungsrechts sind nicht zulässig.

4) Lieferung
Die vereinbarten Lieferdaten sind Richtdaten, um deren Einhaltung die Bucher GmbH mit Anstrengung bemüht ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie allein funktionsfähig sind. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die die Bucher GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um den zur Behebung des Verzögerungsgrundes notwendigen Zeitraum. Dauert die Verzögerung länger als sechs Monate, so kann jede Vertragspartei den Vertrag fristlos kündigen. Wird die Lieferung objektiv unmöglich oder stellt sich heraus, dass unvorhergesehene Probleme nicht mit angemessenem Aufwand gelöst werden können, so können beide Parteien unter Ausschluss von Ersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt auf dem handelsüblichen Weg ab Werk. Eine abweichende Versandart ist gegen Erstattung der Mehrkosten möglich. Mit der Auslieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

5) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien bleiben alle gelieferten Produkte im Eigentum der Bucher GmbH.

6) Gewährleistung und Haftung
Für Software der eigenen Herstellung garantiert die Bucher GmbH die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Programme im Umfang der Programmbeschreibung. Dies gilt auch für eventuell mitgelieferte Hardware. Für die allgemeine Funktionstüchtigkeit der Hard- und Software, die nicht von der Bucher GmbH hergestellt wird, sind jedoch die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller maßgebend.
Falls der Auftraggeber weitere Leistungen wünscht, werden diese geprüft und nach schriftlicher Auftragsbestätigung getrennt abgerechnet."
"Fehlerfreiheit oder die Behebbarkeit von etwaigen Fehlern garantiert die Bucher GmbH nicht. Sofern ein Soft- oder Hardware-Fehler jedoch den vertragsmäßigen Gebrauch nicht nur unerheblich mindert oder ihn ausschließt, verpflichtet sich die Bucher GmbH für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Auslieferung zur Berichtigung des Fehlers. Die Bucher GmbH kann dabei wählen zwischen Hinweisen zur Fehlerbeseitigung oder -umgehung und der Installation einer verbesserten Version. Auf Anforderung hat der Auftraggeber hierfür das Programm, die Hardware und etwa vorhandene Testdaten zur Verfügung zu stellen. Ist eine Nachbesserung unmöglich oder wird sie durch die Bucher GmbH verweigert oder schuldhaft verzögert, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Defekte Lieferungen werden ersetzt, sofern der Bucher GmbH eine berechtigte Reklamation innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung zugeleitet wird. Eine irgendwie geartete Haftung für direkte oder indirekte Schäden materieller oder immaterieller Art, die sich aus der vertragsgemäßen Benutzung der Soft- oder Hardware ergeben, übernimmt die Bucher GmbH nicht. Ein gleicher Haftungsausschluss gilt auch für die Eignung der Soft- und Hardware zur Erfüllung eines bestimmten Verwendungszwecks. Nehmen der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der Gesellschaft Veränderungen oder Reparaturen vor, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Für von der Bucher GmbH gelieferte Hardware ist die Bucher GmbH nur im Rahmen der Bedingungen der jeweiligen Hersteller zur Gewährleistung verpflichtet. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Vereinbarung aller Beteiligten. Schadensersatzansprüche gegen die Bucher GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere auch für direkte oder indirekte Folgeschäden, falls nicht der Bucher GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Interessenten können die Produkte der Bucher GmbH für 4 Wochen testen. Die Kosten für die Tests sind im Internet veröffentlicht. Entscheidet sich ein Käufer für ein Produkt, ohne es zu testen, wird ihm ein 30-tägiges Rückgaberecht eingeräumt. Im Falle einer Rückgabe wird der für das Produkt vom Auftraggeber bezahlte Rechnungsbetrag zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,- Euro. Transport und Verpackungskosten müssen vom Auftraggeber getragen werden. Weist das Produkt starke Abnutzungsspuren auf oder ist beschädigt, so wird der Betrag zur Instandsetzung von dem zu erstattenden Betrag abgezogen. Der Auftraggeber ist im Falle einer Rückgabe verpflichtet, die Produkt-Software und dazugehörige Daten auf seinen Datenträgern zu löschen.

7) Nutzungsrechte/Urheberrecht
Programme und andere Software der Bucher GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechts setzt eine besondere Vereinbarung voraus.
Mit der Vereinbarung erhält der Auftraggeber an den Programmen und den zugehörigen Dokumentationen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dieses ist beschränkt auf den internen Gebrauch zusammen mit den Produkten, für welche die Software geliefert worden ist. Alle anderen Rechte an Programmen und Dokumentationen einschließlich Kopien und späterer Ergänzungen bleiben bei der Bucher GmbH.
Kopien dürfen nur für Archivzwecke angefertigt werden und sind mit einem Urheberrechtsvermerk zu kennzeichnen. Der Auftraggeber darf sie nur selbst und nur zur Sicherung der Daten verwenden. Der Auftraggeber darf die Programme auf jedem seiner hierfür geeigneten Computer einsetzen, jedoch gleichzeitig höchstens in der Anzahl der von ihm erworbenen Lizenzen.
Der Auftraggeber darf seine Lizenz zu einem beliebigen Zeitpunkt veräußern, er muss dies aber der Bucher GmbH vorher ankündigen. Es darf sich nicht um eine subventionierte Lizenz der Bucher GmbH handeln (z.B. eine um den halben Preis erworbene Zweitlizenz). Falls es sich um eine subventionierte Lizenz handelt, muss der Auftraggeber zuerst den Aufpreis zur regulären Lizenz bei der Bucher GmbH begleichen. Dies trifft auch zu, wenn der Auftraggeber die komplett bezahlte Erstlizenz verkaufen und die Zweitlizenz behalten möchte. Des Weiteren muss er den Käufer der "gebrauchten Lizenz" über folgendes informieren:
Damit der Käufer einer "gebrauchten Lizenz" alle Leistungen der Bucher GmbH, die im Zusammenhang mit den Produkten genutzt werden können, inkl. aller Weiterentwicklungen der Produkte, in Anspruch nehmen kann, muss er an die Bucher GmbH je nach Alter der gebrauchten Lizenz eine Gebühr bezahlen.
Die Gebühren werden nachfolgend aufgelistet:
Lizenzalter bis 1 Jahr: Die Übernahmekosten für den Gebrauchtlizenzkäufer betragen 20% des aktuellen Neupreises.
Lizenzalter bis 2 Jahre: Die Übernahmekosten für den Gebrauchtlizenzkäufer betragen 30% des aktuellen Neupreises.
Lizenzalter bis 3 Jahre: Die Übernahmekosten für den Gebrauchtlizenzkäufer betragen 40% des aktuellen Neupreises.
Lizenzalter ab 3 Jahren: Die Übernahmekosten für den Gebrauchtlizenzkäufer betragen 50% des aktuellen Neupreises.
Der jeweils gültige Preis der Produkte ist auf der Internet-Seite veröffentlicht.
Dafür erhält der neue Kunde bei der Bucher GmbH ein Konto im Internet-Benutzer-Center auf der aktuellen Internet-Seite der Bucher GmbH und hat Zugriff auf die neuesten Programm-Versionen mit sämtlichen Updates, die seit Erscheinen der gebrauchten Lizenz veröffentlicht wurden. Auch alle von der Bucher GmbH zur Verfügung gestellten Online-Dienste (z.B. Kollektiv-Besendungen) sind für den neuen Kunden dann nutzbar. Außerdem ist in der Gebühr ein Software-Pflegevertrag für 1 Jahr und eine kostenlose Hotline für 3 Monate enthalten. Der Auftraggeber darf die Programme nach der Übergabe der Lizenz nicht mehr nutzen und muss sie deinstallieren.

8) Verschiedenes
Der Auftraggeber erlaubt die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags zweckmäßig ist. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vorsorglich gilt für diesen Fall eine Bestimmung als vereinbart, die der ungültigen dem Inhalt nach in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist Heuchlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, sofern sie Kaufleute sind, ist Schwäbisch Gmünd.